Energie messen.
Managen.
Zertifizieren.
Wer Energie senken will, muss sie erst messen. Wir führen durch, begleiten die Einführung von und implementieren die passende Mess- und Software-Infrastruktur.
Audit-Pflicht-Check
Nach EDL-G sind Nicht-KMU zu Energieaudits alle 4 Jahre verpflichtet.
- > 250 Mitarbeiter
- — Pflicht
- > 50 Mio € Umsatz
- und > 43 Mio € Bilanzsumme — Pflicht
- Zertifiziertes EnMS
- nach ISO 50001 ersetzt die Audit-Pflicht
Vier Stufen. Einmal begangen.
Dauerhaft wirksam.
Ob Einstieg mit dem ersten Audit oder Vollausbau zum zertifizierten EnMS — wir gehen die Stufen mit, die für Sie Sinn ergeben.
Energieaudit
Ist-Aufnahme & Einsparpotenziale
Für Nicht-KMU (> 250 Mitarbeiter oder > 50 Mio € Umsatz und > 43 Mio € Bilanzsumme) ist das Energieaudit alle 4 Jahre gesetzliche Pflicht nach EDL-G. Wir erfassen alle wesentlichen Energieflüsse des Unternehmens — Strom, Wärme, Kälte, Druckluft, Prozessenergie — und identifizieren Einsparmaßnahmen entlang der Querschnittstechnologien. Priorisierung nach wirtschaftlicher Wirkung, nicht nach schöner Zahl. Das Ergebnis ist ein belastbarer Maßnahmenplan, nicht nur ein Compliance-Dokument.
Was Sie von uns erhalten
- Audit-Bericht nach DIN EN 16247-1
- Energieflussbild des Unternehmens (Sankey)
- Maßnahmenkatalog mit Amortisations- und Kapitalwertrechnung
- Priorisierung nach ROI und Umsetzbarkeit
- Konformitätserklärung für BAFA-Meldung
Mit welchen Standards wir arbeiten.
DIN EN 16247-1
Energieaudit-Standard für systematische Analyse betrieblicher Energiewerte.
ISO 50001
International anerkannte Norm für Energiemanagementsysteme. Voraussetzung für Spitzenausgleich.
EDL-G
Energiedienstleistungsgesetz – verpflichtet Nicht-KMU zu regelmäßigen Energieaudits.
EnWG / MsbG
Energiewirtschafts- und Messstellenbetriebsgesetz – Rahmen für Smart-Meter-Rollout und Messstellenkonzepte.
§ 10 StromStG
Voraussetzung für den Spitzenausgleich: ein zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 oder EMAS.
EnMS-Einführung ist weitgehend förderfähig.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems und der zugehörigen Mess- und Softwareinfrastruktur wird über mehrere Programme bezuschusst — wir koordinieren die Anträge.
EEW Modul 3
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz — bis 30 % Zuschuss für MSR- und Prozessleittechnik.
BAFA Modul 3 – MSR
Einzelmaßnahme Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Förderung bis 40 %.
EEW Modul 1
Querschnittstechnologien für Industrie und Gewerbe. Zuschuss bis 35 % auf Investitionen.
Spitzenausgleich
Steuerentlastung nach § 10 StromStG — nur mit zertifiziertem EnMS nach ISO 50001.
Kurze Frage oder konkreter Bedarf?
Schreiben Sie uns eine Nachricht — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Für vollständige Projektanfragen nutzen Sie bitte unseren Projektanfrage-Assistenten.
- Kostenlose Analyse Ihrer Situation
- Individuelle Fördermittel-Prüfung
- Transparente Preisgestaltung
- Keine Verpflichtung, kein Risiko

