Energie messen.
Managen.
Zertifizieren.
Wer Energie senken will, muss sie erst messen. Wir führen durch, begleiten die Einführung von und implementieren die passende Mess- und Software-Infrastruktur.
Audit-Pflicht-Check
Nach EDL-G sind Nicht-KMU zu Energieaudits alle 4 Jahre verpflichtet — das EnEfG ergänzt verbrauchsbezogene Pflichten. Wer betroffen ist: unser Überblick zur Rechtslage 2026
- > 250 Mitarbeiter
- — Pflicht
- > 50 Mio € Umsatz
- und > 43 Mio € Bilanzsumme — Pflicht
- Zertifiziertes EnMS
- nach ISO 50001 ersetzt die Audit-Pflicht
Vier Stufen. Einmal begangen.
Dauerhaft wirksam.
Ob Einstieg mit dem ersten Audit oder Vollausbau zum zertifizierten EnMS — wir gehen die Stufen mit, die für Sie Sinn ergeben.
Energieaudit
Ist-Aufnahme & Einsparpotenziale
Für Nicht-KMU (> 250 Mitarbeiter oder > 50 Mio € Umsatz und > 43 Mio € Bilanzsumme) ist das Energieaudit alle 4 Jahre gesetzliche Pflicht nach EDL-G. Wir erfassen alle wesentlichen Energieflüsse des Unternehmens (Strom, Wärme, Kälte, Druckluft, Prozessenergie) und identifizieren Einsparmaßnahmen entlang der Querschnittstechnologien. Priorisierung nach wirtschaftlicher Wirkung, nicht nach schöner Zahl. Das Ergebnis ist ein belastbarer Maßnahmenplan und mehr als ein Compliance-Dokument.
Was Sie von uns erhalten
- Audit-Bericht nach DIN EN 16247-1
- Energieflussbild des Unternehmens (Sankey)
- Maßnahmenkatalog mit Amortisations- und Kapitalwertrechnung
- Priorisierung nach ROI und Umsetzbarkeit
- Konformitätserklärung für BAFA-Meldung
Mit welchen Standards wir arbeiten.
DIN EN 16247-1
Energieaudit-Standard für systematische Analyse betrieblicher Energiewerte.
ISO 50001
International anerkannte Norm für Energiemanagementsysteme. Voraussetzung für Spitzenausgleich.
EDL-G
Energiedienstleistungsgesetz – verpflichtet Nicht-KMU zu regelmäßigen Energieaudits.
EnWG / MsbG
Energiewirtschafts- und Messstellenbetriebsgesetz – Rahmen für Smart-Meter-Rollout und Messstellenkonzepte.
§ 10 StromStG
Voraussetzung für den Spitzenausgleich: ein zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 oder EMAS.
EnMS-Einführung ist weitgehend förderfähig.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems und der zugehörigen Mess- und Softwareinfrastruktur wird über mehrere Programme bezuschusst — wir koordinieren die Anträge.
EEW Modul 3
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz — bis 30 % Zuschuss für MSR- und Prozessleittechnik.
BAFA Modul 3 – MSR
Einzelmaßnahme Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Förderung bis 40 %.
EEW Modul 1
Querschnittstechnologien für Industrie und Gewerbe. Zuschuss bis 35 % auf Investitionen.
Spitzenausgleich
Steuerentlastung nach § 10 StromStG — nur mit zertifiziertem EnMS nach ISO 50001.
Kurze Frage oder konkreter Bedarf?
Schreiben Sie uns eine Nachricht — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Für vollständige Projektanfragen nutzen Sie bitte unseren Projektanfrage-Assistenten.
- Kostenlose Analyse Ihrer Situation
- Individuelle Fördermittel-Prüfung
- Transparente Preisgestaltung
- Keine Verpflichtung, kein Risiko

