Wärmepumpen-Förderung 2026 im Saarland: Bis zu 70 % Zuschuss
Wärmepumpe im Saarland: Nach der BEG-Reform vom 21.07.2026 bis zu 70 % Zuschuss, für geringe Einkommen bis 80 %. Alle Sätze, Boni und ein Rechenbeispiel.

Sie überlegen, Ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe zu tauschen? Dann lohnt sich der Blick auf die Zahlen: Über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) erhalten Sie 2026 im Saarland 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten als direkten Zuschuss, Haushalte mit geringem Einkommen kommen auf bis zu 80 Prozent. Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus sind das bis zu 19.600 Euro, im Höchstfall 22.400 Euro.
Wichtig dabei: Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gelten neue, teils niedrigere Sätze, und sie sinken ab Februar 2027 weiter. In diesem Beitrag rechnen wir die aktuelle Förderung durch, mit einem konkreten Beispiel aus dem Saarland und den Ergänzungen, die es auf Landesebene tatsächlich noch gibt.
TL;DR: Für den Wärmepumpen-Einbau gibt es 2026 bis zu 70 % Zuschuss, maximal 19.600 € im Einfamilienhaus (30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, bis zu 40 % Einkommensbonus). Haushalte mit sehr geringem Einkommen erreichen bis zu 80 % und damit 22.400 €. Seit der Reform vom 21.07.2026 sind Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, die förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € statt 30.000 €. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, warten kostet also bares Geld (KfW, Zuschuss Nr. 458).
Was hat sich zum 21. Juli 2026 geändert?
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat Anfang Juli 2026 die Eckpunkte der reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Seit dem 21. Juli 2026 nimmt die KfW Anträge für die Heizungsförderung nur noch zu den neuen Konditionen an. Wer bis zum 8. Juli eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hatte, konnte noch zu den alten Sätzen abschließen. Für bereits bewilligte Zusagen ändert sich nichts.
Die Kernpunkte für den Heizungstausch:
Baustein | Bis 20.07.2026 | Seit 21.07.2026 |
|---|---|---|
Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
Einkommensbonus | pauschal 30 % (bis 40.000 €) | 40 / 30 / 10 % gestaffelt |
Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 % | entfällt |
Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € | entfällt |
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 30.000 € | 28.000 € |
Maximaler Fördersatz | 70 % | 70 %, bis 80 % bei geringem Einkommen |
Alte und neue Konditionen der KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) im Vergleich, Stichtag 21.07.2026.
Neu ist außerdem der Familienzuschlag: Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt steigen die Einkommensgrenzen für den Einkommensbonus um 10.000 €.
Und es geht weiter abwärts: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte (vollständiger Wegfall zum 01.08.2028), die förderfähigen Höchstkosten sinken je Stufe um 750 €. Ein Antrag im Jahr 2026 sichert also messbar mehr Zuschuss als derselbe Antrag ein Jahr später. Alle Details zur Reform insgesamt, auch zur Sanierungsförderung über das BAFA, finden Sie in unserem Beitrag zur BEG-Reform 2026.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) neue Konditionen: Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 %, der Einkommensbonus wurde auf 40/30/10 % gestaffelt, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sanken von 30.000 auf 28.000 € (KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Stand 07/2026). Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte.
Welche Boni können Sie kombinieren?
Baustein | Höhe | Wer bekommt ihn? |
|---|---|---|
Grundförderung | 30 % | Alle Antragsteller: Selbstnutzer, Vermieter, WEG |
Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Nur Selbstnutzer; Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gas-/Biomasseheizung; fachgerechte Entsorgung der Altanlage |
Einkommensbonus Stufe 1 | 40 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € |
Einkommensbonus Stufe 2 | 30 % | Selbstnutzer bis 40.000 € |
Einkommensbonus Stufe 3 | 10 % | Selbstnutzer bis 50.000 € |
Familienzuschlag | +10.000 € auf die Einkommensgrenzen | Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind |
Deckel | 70 %, Stufe 1 bis 80 % | – |
Die Förderbausteine der KfW-Heizungsförderung seit dem 21.07.2026: Höhe und Voraussetzungen im Überblick.
Drei Punkte, die in der Beratungspraxis immer wieder für Überraschungen sorgen:
- Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Alle Boni sind Selbstnutzern vorbehalten.
- Der Einkommensbonus zählt auf das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Nach Abzügen liegen viele Haushalte niedriger, als sie denken. Der Nachweis läuft über die Einkommensteuerbescheide.
- Der Familienzuschlag verschiebt die Grenzen: Eine Familie mit einem Kind und 45.000 € zu versteuerndem Einkommen rutscht damit rechnerisch auf 35.000 € und erhält 30 % statt 10 % Einkommensbonus.
In über 500 von uns beratenen Projekten zeigt sich immer wieder: Gerade beim Einkommensbonus verschenken Eigentümer Geld, weil sie mit dem Bruttoeinkommen rechnen statt mit dem zu versteuernden Einkommen. Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide, bevor Sie eine Förderstufe vorschnell abschreiben.
Technische Anforderungen an die Wärmepumpe
Gefördert werden Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außeneinheit gilt seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich: Die Geräuschemissionen müssen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen, bei der Geräteauswahl im dicht bebauten Ortskern ein echtes Auswahlkriterium. Die vollständigen technischen Mindestanforderungen (u. a. zur Effizienz) regelt das KfW-Merkblatt zum Zuschuss 458.
Selbstnutzer können nach dem KfW-Merkblatt zum Zuschuss Nr. 458 (Stand 07/2026) drei Bausteine kombinieren: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % beziehungsweise 80 % in der niedrigsten Einkommensstufe. Vermieter erhalten ausschließlich die Grundförderung von 30 %.
Wie viel Zuschuss gibt es konkret? Ein Rechenbeispiel aus dem Saarland
Nehmen wir einen typischen Fall aus unserer Beratungspraxis: ein freistehendes Einfamilienhaus in Eppelborn, Baujahr 1970, teilsaniert, bisher beheizt mit einer 26 Jahre alten Ölheizung. Die Eigentümer (Ehepaar, ein minderjähriges Kind, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 45.000 €) lassen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen, inklusive Heizkörpertausch in drei Räumen, Pufferspeicher, Demontage und Entsorgung des Öltanks.
Gesamtkosten: 36.000 €, förderfähig davon maximal 28.000 € (Deckel für die erste Wohneinheit).
Position | Wert |
|---|---|
Grundförderung | 30 % |
Klimageschwindigkeitsbonus (Ölheizung, selbstgenutzt) | 16 % |
Einkommensbonus (45.000 € − 10.000 € Familienzuschlag → Stufe „bis 40.000 €") | 30 % |
Summe rechnerisch | 76 % |
Fördersatz nach Deckelung | 70 % |
Zuschuss (70 % von 28.000 €) | 19.600 € |
Eigenanteil (36.000 € − 19.600 €) | 16.400 € |
Förderrechnung für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1970) mit Ölheizungstausch: 19.600 € Zuschuss bei 36.000 € Gesamtkosten.
Ohne Einkommensbonus, etwa bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen, läge der Fördersatz bei 46 % und der Zuschuss bei 12.880 €. Der Unterschied von fast 7.000 € zeigt, warum sich die genaue Prüfung der Einkommenssituation vor der Antragstellung lohnt. Für den verbleibenden Eigenanteil kommt der zinsverbilligte KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359) infrage.
Zur Einordnung: Über alle von uns begleiteten Projekte hinweg liegt die Fördersumme im Schnitt bei 45.000 € pro Projekt, größere Sanierungsvorhaben eingerechnet. Es geht also nicht um Kleinbeträge, sondern um Summen, die über die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens entscheiden. Ob sich die Wärmepumpe in Ihrem Gebäude rechnet und welcher Fördersatz für Sie realistisch ist, klären wir im Sanierungscheck, mit konkreten Zahlen statt Pauschalaussagen.
Ein typisches Einfamilienhaus im Saarland erreicht beim Tausch einer alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe den maximalen Fördersatz von 70 %: Das sind 19.600 € Zuschuss bei 28.000 € förderfähigen Kosten (KfW, Zuschuss Nr. 458, Stand 07/2026). Ohne Einkommensbonus liegt der Satz bei 46 % und der Zuschuss bei 12.880 €.
Was gibt es im Saarland zusätzlich?
Hier ist Ehrlichkeit gefragt, denn viele Portale erwecken einen anderen Eindruck: Einen eigenen Landeszuschuss für Wärmepumpen gibt es im Saarland derzeit nicht. Die früheren Landesförderprogramme sind zum 31.12.2024 ausgelaufen. Was es stattdessen gibt:
- SIKB-Darlehen: Die Saarländische Investitionskreditbank finanziert die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums, im Programm „Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung" zu einem Festzins von 1 % p. a. über die gesamte Laufzeit, bis zu 80 % der Kosten und maximal 75.000 €. Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard" finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Nettokosten einer Wärmepumpe. Beide Darlehen lassen sich mit dem KfW-Zuschuss kombinieren und schließen die Lücke beim Eigenanteil.
- Kommunale Programme: Einzelne saarländische Städte und Gemeinden bieten punktuell eigene Zuschüsse oder Prämien rund um Heizungstausch und Sanierung; in ausgewiesenen Stadterneuerungs- und Sanierungsgebieten gelten bei der SIKB zudem günstigere Konditionen. Ob Ihr Wohnort aktuell etwas anbietet, prüfen wir im Rahmen der Beratung mit.
- Kommunale Wärmeplanung: Städte wie Saarbrücken erstellen derzeit ihre Wärmepläne. Wo künftig kein Wärmenetz ausgewiesen wird, bleibt die Wärmepumpe im Bestand meist die wirtschaftlichste GEG-konforme Lösung. Ein Grund mehr, die Entscheidung auf Basis des eigenen Gebäudes zu treffen und nicht auf ein Netz zu warten, das womöglich nie kommt.
Einen saarländischen Landeszuschuss für Wärmepumpen gibt es seit dem Auslaufen der Landesprogramme zum 31.12.2024 nicht mehr. Ergänzend zur KfW-Förderung bietet die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) Darlehen mit 1 % Festzins über die gesamte Laufzeit, bis zu 80 % der Kosten und maximal 75.000 € (SIKB, Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung).
Wie läuft der Antrag ab und wo passieren die meisten Fehler?
- Beratung und Planung: Gebäude, Heizlast und Wirtschaftlichkeit prüfen, bei uns im Rahmen der Energieberatung. Für die Heizungsförderung ist ein Experte für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmer einzubinden, der die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellt.
- Vertrag mit aufschiebender Bedingung: Sie schließen den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Heizungsbauer, mit einer Klausel, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht.
- Antrag im Portal „Meine KfW": Vor Beginn des Vorhabens, mit der BzA-ID.
- Einbau, Nachweis, Auszahlung: Nach der Umsetzung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung und die Rechnungen ein; die KfW zahlt den Zuschuss aus.
Die häufigsten Fehler, die wir sehen: Vertragsabschluss ohne aufschiebende Bedingung (Förderung weg), Antrag nach Vorhabensbeginn (Förderung weg) und verschenkte Boni, weil Einkommensnachweise oder das Alter der Altanlage nicht sauber dokumentiert wurden. Als Ingenieurbüro mit einer Bewilligungsquote von 98 % bei Förderanträgen wissen wir, worauf KfW und BAFA im Detail achten. Wenn Sie den Antrag von uns begleiten lassen, kümmern wir uns um genau diese Stolpersteine, bevor sie Geld kosten.
Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn im Portal „Meine KfW" gestellt werden, mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmers (KfW, Zuschuss Nr. 458). Die zwei teuersten Fehler in der Praxis: ein Vertrag ohne aufschiebende Bedingung und ein Antrag nach Vorhabensbeginn. Beides kostet die komplette Förderung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung im Saarland 2026?
Über den KfW-Zuschuss 458 erhalten Sie 30 % Grundförderung, plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gas-/Biomasseheizung, plus bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt wird bei 70 %, für die niedrigste Einkommensstufe bei 80 %. Maximal sind das 19.600 bzw. 22.400 € für ein Einfamilienhaus.
Gibt es einen extra Zuschuss vom Land Saarland?
Nein. Die saarländischen Landesförderprogramme sind zum 31.12.2024 ausgelaufen. Ergänzend zur Bundesförderung bietet die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) zinsgünstige Darlehen, etwa die Wohnraumförderung Modernisierung mit 1 % Festzins bis 75.000 €. Einzelne Kommunen haben punktuell eigene Programme; das prüfen wir standortbezogen in der Beratung.
Was hat sich bei der Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 geändert?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 %, der Einkommensbonus wurde auf 40/30/10 % gestaffelt (mit Familienzuschlag), Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfielen, und die förderfähigen Kosten sanken von 30.000 auf 28.000 € für die erste Wohneinheit. Details lesen Sie in unserem Beitrag zur BEG-Reform 2026.
Lohnt es sich, den Antrag noch 2026 zu stellen?
Ja. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er zum 1. August 2028 vollständig entfällt; die förderfähigen Höchstkosten sinken je Stufe um 750 €. Ein Antrag 2026 sichert für ein Einfamilienhaus im Vergleich zu 2028 schnell mehrere tausend Euro mehr Zuschuss, bei gleichem Vorhaben.
Bekommen Vermieter auch die Boni?
Nein. Vermieter erhalten für den Heizungstausch die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Bei Mehrfamilienhäusern steigen dafür die förderfähigen Kosten: 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Kann ich die Förderung mit einem Sanierungsfahrplan kombinieren?
Der iSFP-Bonus von 5 % gilt für Effizienz-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA), nicht für die Heizungsförderung. Trotzdem lohnt der individuelle Sanierungsfahrplan: Er zeigt, ob vor der Wärmepumpe z. B. Dämmung oder Fenstertausch sinnvoll sind. Das senkt die nötige Heizleistung und damit die Investition. Der Einstieg ist unser Sanierungscheck.
Fazit
Die Wärmepumpen-Förderung ist auch nach der Reform vom 21. Juli 2026 attraktiv: Für viele saarländische Eigentümer liegen 46 bis 70 % Zuschuss drin. Aber die Degression läuft, und jedes Halbjahr Wartezeit ab Februar 2027 kostet Fördergeld. Wenn Ihre Heizung älter als 20 Jahre ist, lassen Sie jetzt rechnen. Wir prüfen Gebäude, Technik und Ihre persönliche Förderkonstellation und übernehmen den kompletten Antragsprozess, vom Sanierungscheck über die Energieberatung bis zur Auszahlung.
*Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien und Merkblätter von KfW und BAFA (insb. KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Stand 07/2026).*
Über den Autor

Lukas Bost
Geschäftsführer · Ingenieur Versorgungstechnik
Experte für Energieeffizienz und Energiemanagement. Verantwortlich für technische Grundsatzentscheidungen und strategische Projektsteuerung.