Hydraulischer Abgleich: Pflicht und Förderung 2026
Hydraulischer Abgleich 2026: Pflicht nach § 60c GModG ab sechs Wohnungen, Voraussetzung der Heizungsförderung, 15 % BAFA-Zuschuss oder 20 % Steuerbonus.

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er für seinen Raum braucht. Gesetzlich vorgeschrieben ist er nach dem Einbau einer neuen Heizung in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, geregelt in § 60c des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine allgemeine Pflicht. Wer seinen Heizungstausch aber über die KfW fördern lässt, muss den Abgleich durchführen, und als eigene Maßnahme bezuschusst ihn das BAFA mit 15 %.
Typische Anzeichen für eine nicht abgeglichene Heizung kennen viele Eigentümer: Heizkörper nahe am Kessel werden heiß, entfernte Räume bleiben kühl, Ventile pfeifen oder rauschen. Statt die Ursache zu beheben, wird dann oft die Pumpenleistung oder die Vorlauftemperatur erhöht, und das kostet dauerhaft Energie. Dieser Artikel erklärt, wann der Abgleich Pflicht ist, was das neue Gesetz daran ändert, welche Förderung es gibt und wie der Abgleich nach Verfahren B abläuft.
TL;DR: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz an Stelle des bisherigen GEG. Die Pflicht zum hydraulischen Abgleich nach dem Einbau einer neuen Heizung in Gebäuden ab sechs Wohnungen steht weiterhin in § 60c GModG und verlangt Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung. Für die KfW-Heizungsförderung 458/) ist der Abgleich Voraussetzung. Als Heizungsoptimierung fördert das BAFA ihn mit 15 % in Gebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten; Selbstnutzer können alternativ 20 % Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen.
Was passiert bei einem hydraulischen Abgleich?
Heizungswasser nimmt den Weg des geringsten Widerstands. Ohne Abgleich bekommen Heizkörper mit kurzen Leitungswegen zu viel Wasser, weit entfernte zu wenig. Der hydraulische Abgleich stellt das System so ein, dass jeder Raum die Wärmemenge erhält, die seiner Heizlast entspricht. Das Gesetz beschreibt den Mindestumfang in § 60c Abs. 2 GModG mit drei Leistungen:
- eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831,
- eine Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur,
- die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.
In der Praxis kommen dazu die Voreinstellung der Thermostatventile auf berechnete Werte und die passende Einstellung der Umwälzpumpe. Die maßgebliche Fachregel der Branche von VdZ und ZVSHK kennt zwei Verfahren. Verfahren A arbeitet mit einer vereinfachten Abschätzung der Heizlast. Verfahren B berechnet die Heizlast Raum für Raum und gilt für alle Anlagengrößen (co2online). Für das Gesetz und für die Förderung zählt nur Verfahren B.
Besonders wichtig ist der Abgleich vor oder mit einer Wärmepumpe. Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet sie. Genau darauf zielt die Prüfung der Heizflächen: Sie zeigt, welche Heizkörper für eine niedrigere Vorlauftemperatur zu klein sind und getauscht werden sollten. Mehr dazu in unserem Artikel zur Wärmepumpen-Förderung im Saarland.
Nach § 60c Abs. 2 GModG umfasst ein hydraulischer Abgleich mindestens eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die Prüfung der Heizflächen auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung; vorgeschrieben ist Verfahren B der Fachregel von VdZ und ZVSHK (Quelle: § 60c GModG, gesetze-im-internet.de).
Wann ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht besteht in einem klar umrissenen Fall: Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten eine neue Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger eingebaut oder aufgestellt, ist das Heizungssystem zur Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen (§ 60c Abs. 1 GModG). Durchzuführen ist der Abgleich nach Verfahren B. Die Bestätigung muss schriftlich festgehalten werden, mit Einstellwerten, Heizlast des Gebäudes und der einzelnen Räume, Auslegungstemperatur, Einstellung der Regelung und Druck im Ausdehnungsgefäß. Mieter können sie auf Verlangen einsehen.
Für bestehende Heizungen in solchen Gebäuden gilt stattdessen die Heizungsprüfung nach § 60b GModG. Wassergeführte Anlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden und keine Wärmepumpen sind, müssen nach 15 Betriebsjahren innerhalb eines Jahres geprüft und optimiert werden. Für Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, läuft die Frist am 30. September 2027 ab. Geprüft werden Heizungsparameter, Umwälzpumpe, Rohrdämmung und Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur. Ein hydraulischer Abgleich ist dabei kein Pflichtbestandteil, die Prüfung kann aber im Rahmen eines Abgleichs nachgewiesen werden (§ 60b Abs. 4).
Die befristeten Vorgaben der Energiesparverordnung EnSimiMaV für gasbeheizte Mehrfamilienhäuser sind mit deren Auslaufen Ende September 2024 entfallen.
Situation | Gesetzliche Pflicht | Bei Förderung |
|---|---|---|
Neue Heizung, Gebäude ab 6 Wohnungen | Ja, § 60c GModG, Verfahren B | Nachweis Verfahren B |
Neue Heizung, Ein- oder Zweifamilienhaus | Nein | Ja, Voraussetzung der KfW-Heizungsförderung |
Bestehende Heizung, Gebäude ab 6 Wohnungen | Heizungsprüfung nach § 60b, Abgleich freiwillig | BAFA-Heizungsoptimierung nur bis 5 Wohneinheiten |
Bestehende Heizung, Gebäude bis 5 Wohneinheiten | Nein | 15 % BAFA-Zuschuss als Heizungsoptimierung |
Pflicht und Förderbedingung beim hydraulischen Abgleich, Stand Oktober 2026.
Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gilt: Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist Pflicht beim Einbau einer neuen Heizung in Gebäuden ab sechs Wohnungen (§ 60c), bestehende Anlagen dort unterliegen der Heizungsprüfung mit Frist 30. September 2027 für Anlagen vor Oktober 2009 (§ 60b) (Quelle: § 60b und § 60c GModG).
Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026?
Die wesentlichen Neuregelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes gelten seit dem 29. Juli 2026. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die größte Änderung betrifft den Heizungstausch: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Eigentümer entscheiden wieder selbst über die Heizungsart, auch Gas- und Ölheizungen sind erlaubt. Ab 2029 soll Gas und Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (Bundesregierung, 29.07.2026).
Für den hydraulischen Abgleich bleibt es bei den bekannten Regeln: §§ 60b und 60c stehen im neuen Gesetz unter derselben Nummer, mit der Schwelle von sechs Wohnungen und dem Verfahren B. Wichtiger als die Gesetzesänderung ist für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern deshalb die Förderung. Wer eine neue Heizung mit KfW-Zuschuss einbaut, kommt am Abgleich nicht vorbei.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026 und streicht die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch; die Regeln zu Heizungsprüfung und hydraulischem Abgleich stehen weiterhin in §§ 60b und 60c (Quelle: Bundesregierung, gesetze-im-internet.de).
Wie wird der hydraulische Abgleich 2026 gefördert?
Beim geförderten Heizungstausch ist der Abgleich Bedingung: Die KfW verlangt für die Heizungsförderung 458/), dass der Einbau der Heizung mit einer Optimierung des gesamten Verteilsystems einschließlich hydraulischem Abgleich verbunden ist. Die Kosten dafür zählen zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen des Heizungstauschs. Wie hoch die Heizungsförderung seit der BEG-Reform ausfällt, zeigt unser Überblick zur BEG-Reform 2026.
Ohne Heizungstausch fördert das BAFA den Abgleich als Heizungsoptimierung (BAFA):
- Fördersatz: 15 % für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz. Die 50 % der Richtlinie gelten nur für die Emissionsminderung von Biomasseheizungen.
- Gebäude: Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.
- Heizung: Der Wärmeerzeuger muss älter als zwei Jahre sein; Gas- und Ölheizungen dürfen höchstens 20 Jahre alt sein.
- Mindestinvestition: 300 € brutto.
- Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für jede weitere. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppeln sich die Grenzen.
- Förderfähig sind neben dem Abgleich auch Pumpentausch, Rohrdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizungen und der Austausch von Heizkörpern.
- Nachweis: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B auf dem aktuellen VdZ-Formular, bestätigt durch das Fachunternehmen.
Den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gibt es seit der Reform erst ab 30.000 € förderfähiger Investition. Für einen einzelnen Abgleich spielt er deshalb praktisch keine Rolle.
Selbstnutzer haben eine Alternative: Nach § 35c EStG ist die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, steuerlich begünstigt. Die Einkommensteuer sinkt um 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 % und 6 %). Voraussetzungen sind ein selbst bewohntes Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, die Ausführung durch ein Fachunternehmen und dessen Bescheinigung. Für dieselbe Maßnahme lässt sich nur einer der beiden Wege nutzen.
Rechenbeispiel: Ein Ehepaar in Saarlouis bewohnt ein Einfamilienhaus von 1985 mit zwölf Jahre alter Gasheizung. Der Heizungsbauer bietet hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, eine Hocheffizienzpumpe und zwei größere Heizkörper für zusammen 4.000 € brutto an (Annahme).
Förderweg | Satz | Entlastung | Auszahlung |
|---|---|---|---|
BAFA-Zuschuss Heizungsoptimierung | 15 % | 600 € | als Zuschuss nach Verwendungsnachweis |
Steuerermäßigung § 35c EStG | 20 % | 800 € | 280 € + 280 € + 240 € über drei Steuerjahre |
Vergleich der Förderwege bei 4.000 € Investition, Stand Oktober 2026.
Bei ausreichender Steuerlast bringt der Steuerweg in diesem Beispiel 200 € mehr, allerdings verteilt über drei Jahre. Vermieter und Wohnungsunternehmen können § 35c nicht nutzen und bleiben beim BAFA-Zuschuss. Wichtig beim Zuschuss: Wie bei allen BEG-Einzelmaßnahmen wird der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt.
Das BAFA fördert den hydraulischen Abgleich als Heizungsoptimierung mit 15 % in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten ab 300 € Investition, Nachweis nach Verfahren B; Selbstnutzer können stattdessen 20 % Steuerermäßigung über drei Jahre nach § 35c EStG nutzen (Quelle: BAFA, § 35c EStG).
Was bringt ein hydraulischer Abgleich?
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online beziffert das Einsparpotenzial auf bis zu 15 % des Energieverbrauchs, im Einfamilienhaus dauert der Abgleich nach ihren Angaben sechs bis sieben Stunden (co2online). Wie viel tatsächlich möglich ist, hängt stark vom Ausgangszustand ab: Eine stark überdimensionierte Pumpe und eine hohe Vorlauftemperatur lassen mehr Spielraum als eine bereits gut eingestellte Anlage.
Neben der Einsparung bringt der Abgleich gleichmäßig warme Räume, ruhigere Ventile und eine Pumpe, die nicht mehr gegen das System arbeiten muss. Vor allem aber schafft er die Datengrundlage für den nächsten Schritt: Die raumweise Heizlastberechnung zeigt, ob das Haus für eine Wärmepumpe bereit ist oder welche Heizkörper vorher getauscht werden sollten.
Ein hydraulischer Abgleich kann den Energieverbrauch der Heizung nach Angaben von co2online um bis zu 15 % senken und dauert im Einfamilienhaus sechs bis sieben Stunden; die raumweise Heizlastberechnung ist zugleich Grundlage für die Auslegung einer Wärmepumpe (Quelle: co2online).
Wie läuft ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ab?
- Bestandsaufnahme: Räume, Heizkörper, Ventile, Rohrleitungen, Pumpe und Wärmeerzeuger werden erfasst.
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, auf Basis der Bauteile und Raumgrößen.
- Heizflächen prüfen: Reicht jeder Heizkörper bei abgesenkter Vorlauftemperatur aus? Zu kleine Heizkörper werden zum Tausch empfohlen.
- Einstellwerte berechnen: Voreinstellung jedes Thermostatventils, Förderhöhe der Pumpe, Heizkurve. Wo Ventile nicht voreinstellbar sind, werden sie ersetzt.
- Einstellen vor Ort durch den Heizungsbauer.
- Dokumentation: Bestätigung auf dem VdZ-Formular mit allen Werten, als Nachweis für Förderung und Gesetz.
Die Schritte 2 bis 4 sind Ingenieurarbeit, Schritt 5 ist Handwerk. Als Ingenieurbüro mit gelisteten Energieeffizienz-Experten übernehmen wir bei entegra die Heizlastberechnung und die Planung, stimmen die Werte mit Ihrem Heizungsbauer ab und begleiten den Förderantrag. In unseren Förderprojekten liegt die Bewilligungsquote bei 98 %. Welche Förderung für Ihre Heizung infrage kommt, ob Optimierung oder Tausch, zeigt Ihnen unser Fördermittelrechner in wenigen Minuten. Mehr zu unserer Arbeit an Heizungs- und Gebäudetechnik lesen Sie auf der Seite Gebäudetechnik.
Verfahren B besteht aus Bestandsaufnahme, raumweiser Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Prüfung der Heizflächen, Berechnung und Einstellung der Ventil-, Pumpen- und Reglerwerte sowie einer schriftlichen Bestätigung mit allen Einstellwerten (Quelle: § 60c Abs. 2 bis 4 GModG).
Häufige Fragen zum hydraulischen Abgleich
Ist der hydraulische Abgleich im Einfamilienhaus Pflicht?
Gesetzlich nicht. § 60c GModG schreibt den Abgleich nur nach dem Einbau einer neuen Heizung in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen vor. Im Einfamilienhaus wird er aber zur Bedingung, sobald Sie Förderung nutzen: Die KfW-Heizungsförderung 458 setzt ihn voraus, und auch die BAFA-Heizungsoptimierung verlangt einen Nachweis nach Verfahren B.
Brauche ich für die Wärmepumpen-Förderung einen hydraulischen Abgleich?
Ja. Die KfW verlangt beim geförderten Heizungstausch eine Optimierung des gesamten Verteilsystems einschließlich hydraulischem Abgleich. Für Wärmepumpen ist der Abgleich auch technisch sinnvoll, weil sie bei niedriger Vorlauftemperatur deutlich effizienter arbeiten. Die raumweise Heizlastberechnung zeigt zudem, ob einzelne Heizkörper vorher getauscht werden sollten.
Wer darf den hydraulischen Abgleich durchführen und bestätigen?
Die Einstellung vor Ort übernimmt ein Fachunternehmen, in der Regel der Heizungsbauer. Die Berechnung kann ein Ingenieurbüro oder Energieeffizienz-Experte erstellen. Für die Förderung muss der Abgleich nach Verfahren B auf dem aktuellen VdZ-Formular bestätigt werden. Ein Abgleich in Eigenregie ohne Berechnung erfüllt weder die gesetzlichen noch die Förderanforderungen.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. § 35c EStG schließt die Steuerermäßigung aus, wenn für die Maßnahme steuerfreie Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen in Anspruch genommen werden. Möglich ist aber, verschiedene Maßnahmen am selben Haus unterschiedlich zu fördern, etwa den Abgleich über die Steuer und eine spätere Dämmung über die BEG. Lassen Sie die Kombination vorher prüfen.
Muss der hydraulische Abgleich wiederholt werden?
Ein festes Intervall gibt es nicht. Neu einstellen sollten Sie die Anlage, wenn sich der Wärmebedarf ändert, etwa nach einer Dämmung, neuen Fenstern oder dem Tausch von Heizkörpern. Dann stimmen die berechneten Raumheizlasten nicht mehr. Auch nach dem Wechsel des Wärmeerzeugers gehört der Abgleich auf den Prüfstand.
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 60b Heizungsprüfung und § 60c Hydraulischer Abgleich, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz, 29.07.2026
- BAFA: Heizungsoptimierung, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, abgerufen Oktober 2026
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)/), Voraussetzungen, abgerufen Oktober 2026
- Einkommensteuergesetz, § 35c EStG, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
- co2online: Hydraulischer Abgleich, Einsparung und Dauer, Stand 2026
- ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ, 1. aktualisierte Neuauflage April 2022, Nummer 4.2 (Verfahren B)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetzestexte und Förderbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Über den Autor

Lukas Bost
Geschäftsführer · Ingenieur Versorgungstechnik
Experte für Energieeffizienz und Energiemanagement. Verantwortlich für technische Grundsatzentscheidungen und strategische Projektsteuerung.