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Lukas Bost8 Min. Lesezeit

Energieberatung Förderung 2026: Ablauf im Saarland

Geförderte Energieberatung 2026: 50 % BAFA-Zuschuss (max. 650 €), Ablauf vom Antrag bis zum Sanierungsfahrplan, Frist Ende 2026, Angebote im Saarland.

Illustration: Energieberater mit Eigentümerpaar vor einem Altbau mit Wärmebild, Weg zum sanierten Haus

Eine Energieberatung für Wohngebäude fördert das BAFA 2026 mit 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Häusern ab drei Wohneinheiten. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Förderung späterer Sanierungsmaßnahmen deutlich erhöhen kann. Die zugrunde liegende Förderrichtlinie endet nach aktuellem Stand am 31. Dezember 2026. Wer die Beratung gefördert haben möchte, sollte den Antrag deshalb noch in diesem Jahr stellen.

Im Saarland betrifft das viele Haushalte: Rund 59 % der Wohnungen werden von ihren Eigentümern selbst bewohnt, so viel wie in keinem anderen Bundesland, und fast acht von zehn Wohnungen heizen mit Gas oder Öl (Zensus 2022, Auswertung der ARGE Solar). Dieser Artikel zeigt, wie eine geförderte Energieberatung abläuft, welche Zuschüsse es gibt, welche Angebote im Saarland zur Wahl stehen und warum sich der Sanierungsfahrplan gerade nach der BEG-Reform 2026 rechnet.

TL;DR: Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst 50 % des Honorars, höchstens 650 € (Ein- und Zweifamilienhaus) oder 850 € (ab drei Wohneinheiten), plus 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung. Den Antrag stellen Eigentümer selbst vor Abschluss des Beratervertrags; beraten dürfen nur Fachleute der Energieeffizienz-Expertenliste. Die Richtlinie endet laut Förderdatenbank des Bundes am 31.12.2026. Der dabei entstehende iSFP verdoppelt bei Sanierungen die förderfähigen Höchstkosten auf 60.000 € je Einfamilienhaus.

Was ist eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude?

Die geförderte Energieberatung ist eine ausführliche Bestandsaufnahme Ihres Hauses durch einen zugelassenen Energieberater, mit einem schriftlichen Plan, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Das Förderprogramm heißt offiziell „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP: Er beschreibt den Ist-Zustand, schlägt aufeinander abgestimmte Maßnahmen vor und zeigt, wie sich Energiebedarf und Kosten mit jedem Schritt entwickeln.

Antragsberechtigt sind laut Förderdatenbank Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchberechtigte sowie Mieter und Pächter. Das Gebäude muss älter sein: Bauantrag oder Bauanzeige müssen bei Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.

Beraten dürfen nur Fachleute, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen sind. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt; wer dort steht, hat seine Qualifikation nachgewiesen und muss sie regelmäßig durch Fortbildung belegen. Unsere Geschäftsführer sind Ingenieure der Versorgungstechnik und in dieser Liste geführt.

Die BAFA-geförderte Energieberatung für Wohngebäude endet mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP); antragsberechtigt sind Eigentümer, WEG, Nießbraucher, Mieter und Pächter von Gebäuden, deren Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt, beraten dürfen nur Fachleute der Energieeffizienz-Expertenliste (Quelle: BAFA, Förderdatenbank).

Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung 2026?

Das BAFA übernimmt die Hälfte des förderfähigen Beratungshonorars, begrenzt durch feste Höchstbeträge:

Gebäude

Fördersatz

Zuschuss höchstens

Ein- und Zweifamilienhaus

50 %

650 €

Wohngebäude ab drei Wohneinheiten

50 %

850 €

Zusatz: Erläuterung in der Eigentümerversammlung (WEG)

einmalig

250 €

Förderung der Energieberatung für Wohngebäude, Stand Oktober 2026.

Zwei Fristen sind wichtig. Nach der Bewilligung muss die Beratung innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein. Und die Richtlinie selbst trat am 1. Juli 2023 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2026. Eine Nachfolgeregelung ab 2027 ist bisher nicht veröffentlicht. Wer die Förderung sicher nutzen möchte, stellt den Antrag deshalb noch 2026.

Unternehmen und Kommunen nutzen ein eigenes Programm, die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Dort fördert das BAFA zum Beispiel ein Energieaudit nach DIN EN 16247 mit 50 %, höchstens 3.000 €. Details dazu in unserem Artikel zum Energieaudit nach DIN EN 16247.

Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % des Honorars, höchstens 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € ab drei Wohneinheiten, plus 250 € für WEG; die Beratung muss binnen neun Monaten abgeschlossen sein, die Richtlinie endet am 31.12.2026 (Quelle: Förderdatenbank des Bundes).

Wie läuft eine geförderte Energieberatung ab?

  1. Erstgespräch: Sie schildern Gebäude, Pläne und Budgetrahmen. Der Berater klärt, ob eine geförderte Beratung passt und welche Unterlagen gebraucht werden.
  2. Förderantrag: Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst im Onlineportal des BAFA, und zwar vor Beginn des Vorhabens, also vor Unterschrift unter den Beratervertrag. Erlaubt ist ein Vertrag, der unter der Bedingung der Bewilligung steht.
  3. Vor-Ort-Termin: Der Berater nimmt das Gebäude auf: Wände, Dach, Keller, Fenster, Heizung, Warmwasser und Lüftung. Hilfreich sind Grundrisse, Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre und das Protokoll des Schornsteinfegers.
  4. Berechnung: Aus den Daten entsteht ein Rechenmodell des Hauses, mit dem sich Maßnahmen und ihre Wirkung vergleichen lassen.
  5. Sanierungsfahrplan: Sie erhalten den iSFP mit Maßnahmenpaketen in sinnvoller Reihenfolge, Kostenschätzungen und Hinweisen zur Förderung.
  6. Abschlussgespräch: Der Berater erläutert den Fahrplan persönlich. Bei Eigentümergemeinschaften kann er ihn zusätzlich in der Eigentümerversammlung vorstellen.
  7. Auszahlung: Nach Abschluss reichen Sie den Nachweis beim BAFA ein, der Zuschuss wird an Sie ausgezahlt.

Die Reihenfolge der Maßnahmen ist der eigentliche Wert des Fahrplans. Wer zuerst die Heizung tauscht und Jahre später dämmt, hat am Ende oft eine zu große Anlage. Wer zuerst Dach und Fenster saniert, kann die neue Heizung kleiner und mit niedrigerer Vorlauftemperatur auslegen. Warum das für Wärmepumpen entscheidend ist, lesen Sie im Artikel zum hydraulischen Abgleich.

Den Antrag für die geförderte Energieberatung stellt der Eigentümer vor Abschluss des Beratervertrags beim BAFA; nach Vor-Ort-Aufnahme, Berechnung und Erläuterung des iSFP wird der Zuschuss nach Prüfung des Nachweises an den Antragsteller ausgezahlt (Quelle: BAFA, Energieberatung für Wohngebäude).

Welche Beratungsangebote gibt es im Saarland?

Für eine erste Orientierung ist die Verbraucherzentrale des Saarlandes eine gute Anlaufstelle. Ihre Basisberatung in den Stützpunkten sowie die Rückruf- und Videoberatung sind dank Bundesförderung kostenfrei. Für einen Termin bei Ihnen zu Hause liegt der Eigenanteil bei 40 € (Verbraucherzentrale Saarland). Angeboten wird die Energieberatung an 15 Standorten im Land, darunter Saarbrücken, Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, Merzig, St. Wendel, St. Ingbert und Eppelborn.

Die Angebote ergänzen sich. Der Energie-Check der Verbraucherzentrale beantwortet konkrete Einzelfragen und gibt Sanierungstipps. Die BAFA-geförderte Energieberatung geht deutlich tiefer: Sie rechnet das ganze Gebäude durch und liefert mit dem iSFP das Dokument, das bei späteren Förderanträgen bares Geld wert ist. Wer eine größere Sanierung plant, braucht in der Regel den Fahrplan.

Für Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, bietet die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) außerdem eine Wohnraumförderung an, die auch Modernisierungen umfasst. Die aktuellen Konditionen stehen im Merkblatt der SIKB mit Stand Juni 2026.

Wir beraten von unserem Sitz in Eppelborn aus im ganzen Saarland, mit eigenen Seiten für Saarbrücken und St. Wendel, und über unsere Niederlassung in Idar-Oberstein auch in Rheinland-Pfalz.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes bietet Energieberatung an 15 Standorten an; Basis-, Rückruf- und Videoberatung sind kostenfrei, ein Vor-Ort-Termin kostet 40 € Eigenanteil (Quelle: Verbraucherzentrale Saarland, abgerufen Oktober 2026).

Was bringt der Sanierungsfahrplan bei der späteren Förderung?

Seit der BEG-Reform 2026 wirkt der iSFP vor allem über die förderfähigen Höchstkosten. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, etwa Dämmung oder Fenster, gibt es 15 % Zuschuss. Ohne iSFP sind dabei höchstens 30.000 € je Einfamilienhaus förderfähig, mit iSFP 60.000 €. Den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gibt es nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €. Alle Details zur Reform stehen in unserem Überblick BEG-Reform 2026.

Rechenbeispiel: Eine Familie in Saarbrücken lässt Fassade dämmen und Fenster erneuern, die förderfähigen Kosten betragen 50.000 €.

Position

Ohne iSFP

Mit iSFP

Förderfähige Kosten (gedeckelt)

30.000 €

50.000 €

Grundförderung 15 %

4.500 €

7.500 €

iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 30.000 €

entfällt

1.000 €

Zuschuss gesamt

4.500 €

8.500 €

Zuschuss für Gebäudehülle mit und ohne iSFP nach BEG EM, Stand Oktober 2026.

Mit Sanierungsfahrplan erhält die Familie 4.000 € mehr Zuschuss. Dazu kommt der Nutzen, der sich schwer in Zahlen fassen lässt: weniger Fehlentscheidungen bei der Reihenfolge und eine Heizung, die zum gedämmten Haus passt.

In unseren Förderprojekten liegt die durchschnittliche Förderung bei 45.000 € pro Projekt, die Bewilligungsquote bei 98 %. Für die Beratung selbst erstellen wir ein individuelles Angebot nach einem kostenlosen Erstgespräch, mehr dazu auf unserer Seite Energieberatung & Fördermittel.

Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigen die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von 30.000 € auf 60.000 € je Einfamilienhaus; bei 50.000 € Investition ergibt das 8.500 € statt 4.500 € Zuschuss (eigene Berechnung nach BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026, Quelle: BAFA, Gebäudehülle).

Wie viel Förderung ist für Ihr Haus möglich?

Wie hoch die Zuschüsse für Ihr Haus ausfallen, hängt von den geplanten Maßnahmen ab, vom Baujahr des Gebäudes, vom Alter der Heizung und bei Selbstnutzern vom Haushaltseinkommen. Genau diese Punkte fragt unser Fördermittelrechner ab. Am Ende sehen Sie, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen und mit welchem Zuschuss Sie rechnen können.


Häufige Fragen zur geförderten Energieberatung

Wer stellt den Förderantrag für die Energieberatung?

Seit Juli 2023 stellen Eigentümer den Antrag selbst im Onlineportal des BAFA, der Zuschuss wird auch an sie ausgezahlt. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Unterschrift unter den Beratervertrag gestellt werden. Ein Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht, ist zulässig. Ihr Energieberater unterstützt Sie bei den Angaben.

Läuft die Förderung für die Energieberatung Ende 2026 aus?

Die aktuelle Richtlinie endet zum 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form es ab 2027 weitergeht, ist bisher nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026). Wer die Förderung sicher nutzen möchte, sollte den Antrag deshalb noch in diesem Jahr stellen. Nach der Bewilligung bleiben neun Monate Zeit für die Beratung.

Was unterscheidet den Energie-Check der Verbraucherzentrale von einer iSFP-Beratung?

Der Energie-Check der Verbraucherzentrale ist eine kurze, kostengünstige Erstberatung zu konkreten Fragen, vor Ort mit 40 € Eigenanteil. Die BAFA-geförderte Energieberatung rechnet das gesamte Gebäude durch und endet mit einem individuellen Sanierungsfahrplan. Nur dieser iSFP erhöht später die förderfähigen Kosten bei der BEG und berechtigt zum iSFP-Bonus.

Lohnt sich der Sanierungsfahrplan nach der BEG-Reform noch?

Für größere Vorhaben ja. Der iSFP verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf 60.000 € je Einfamilienhaus, der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für den Anteil über 30.000 €. Bei kleinen Einzelmaßnahmen unter 30.000 € bringt der iSFP keinen Bonus mehr, wohl aber eine fundierte Reihenfolge der Maßnahmen.

Können auch Mieter eine Energieberatung fördern lassen?

Ja. Antragsberechtigt sind neben Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Nießbrauchberechtigte, Mieter und Pächter. Sinnvoll ist das vor allem in Absprache mit dem Eigentümer, weil die vorgeschlagenen Maßnahmen das Gebäude betreffen. Voraussetzung bleibt, dass der Bauantrag des Gebäudes mindestens zehn Jahre zurückliegt.


Quellen

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Förderrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Über den Autor

Porträt von Lukas Bost

Lukas Bost

Geschäftsführer · Ingenieur Versorgungstechnik

Experte für Energieeffizienz und Energiemanagement. Verantwortlich für technische Grundsatzentscheidungen und strategische Projektsteuerung.

dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte500+ begleitete Projekte98 % Bewilligungsquote

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